Kurz vor Ostern erreichte uns hier in der Gegend eine Meldung, die wohl niemanden kaltgelassen hat: In einer Nachbargemeinde wurde ein toter Fötus in einer Mülltonne gefunden. Die Horrorbilder entstehen im Kopf ganz von selbst. Man öffnet ahnungslos die Tonne und macht eine so grausame Entdeckung. Zunächst war das Entsetzen groß, die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Doch die Auflösung des Falls einige Tage später brachte eine Realität ans Licht, die auf eine ganz andere Art verstörend ist.
Keine Tat, kein Täter: Die bittere Rechtslage
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben schnell und zweifelsfrei: Es handelte sich um eine Totgeburt. Der Fötus lebte nicht mehr, als er zur Welt kam – und somit scheidet ein Tötungsdelikt komplett aus.
Was viele von uns bisher vermutlich nicht wussten: Wiegt ein Fötus weniger als 500 Gramm, besteht in Deutschland keine Bestattungspflicht. In der harten, juristischen Praxis bedeutet das schlichtweg, dass ein Fötus unter dieser Gewichtsgrenze rechtlich gesehen über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Es ist eine schwer zu verdauende Erkenntnis, dass ein so emotionales und tragisches Ereignis gesetzlich derart kühl geregelt ist. Da solche Vorfälle in der Praxis glücklicherweise extrem selten vorkommen, stand eine Änderung dieses Gesetzes bisher aber wohl schlicht nicht im Fokus des Gesetzgebers.
Eine Mutter im Ausnahmezustand
Trotz der rechtlichen Klärung entbrannte in den Kommentarspalten im Netz schnell ein Sturm der Entrüstung. Der Fokus der Wut? Die Mutter.
Es ist unglaublich leicht, aus der sicheren Distanz heraus ein Handeln pauschal als „asozial“ oder „monströs“ zu verurteilen. Doch wir dürfen nicht vergessen, was hier eigentlich passiert ist: Eine Frau hat ihr Kind verloren. Eine Totgeburt ist ein schweres Trauma. Das Handeln der Mutter sollte in erster Linie als das betrachtet werden, was es höchstwahrscheinlich war: die Reaktion in einer akuten, seelischen Schock- und Ausnahmesituation.
Darüber hinaus gibt es ganz pragmatische, wenn auch traurige Aspekte, die in eine solche Verzweiflungstat mit reinspielen können:
Die finanzielle Hürde: Eine würdevolle Bestattung kostet sehr viel Geld. Wenn keine Pflicht zur Bestattung besteht und die finanziellen Mittel schlichtweg fehlen, kann das allein schon ein treibender Grund sein.
Fehlende Kapazitäten: Nicht jeder hat in einem so traumatischen Moment das soziale Netz oder die mentale Stärke, rationale Entscheidungen zu treffen oder sich um Bürokratie und Beerdigungen zu kümmern.
Wir tun der Mutter massiv Unrecht, wenn wir ihr in dieser Situation böse Absichten unterstellen.
Falsch gerichtete Empörung im Netz
Die Polizei hat den Fall vollumfänglich aufgeklärt. Es liegt kein Verbrechen vor, die Akte ist aus polizeilicher Sicht geschlossen. Dennoch entblöden sich zahlreiche Internetkommentatoren nicht, weiterhin lautstark zu fordern, die Ermittlungen müssten weitergehen, das Ganze müsse doch bestraft werden.
Aber mit welchem Ziel? Was soll denn noch herausgefunden werden? Es gibt keine offenen Fragen mehr. Wo keine Tat ist, da ist auch kein Täter. Diese pauschale Verurteilung einer Frau, die ohnehin schon die eigentliche Leidtragende dieser Tragödie ist, ist nicht fair, nicht sinnvoll und in keiner Weise zielführend.
Den Zorn in die richtige Richtung lenken
Es ist völlig klar und nachvollziehbar, dass dieser Fall Menschen verstört und emotional mitnimmt. Aber die regelrechte Hexenjagd auf eine traumatisierte Mutter ist der völlig falsche Weg. Wer wirklich etwas ändern möchte, anstatt sich nur künstlich zu empören, sollte an der Wurzel ansetzen:
Das Gesetz anpassen: Man kann auf politischer Ebene legitimerweise fordern, die Gewichtsgrenze der Bestattungspflicht herabzusetzen oder ganz abzuschaffen, sodass Föten grundsätzlich ein Anrecht auf würdevolle Behandlung haben.
Staatliche Hilfen anbieten: Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass auch solche Totgeburten angemessen bestattet werden, muss sichergestellt sein, dass die Kosten im Zweifelsfall von der Allgemeinheit getragen werden. So muss niemand aus finanzieller Not heraus in so einem Moment eine “Entsorgung” wählen.
Es steht jedem frei, die aktuelle Rechtslage ethisch zu hinterfragen. Aber wir sollten dringend aufhören, mit dem Finger auf eine Person zu zeigen, die nach dem vielleicht schlimmsten Erlebnis ihres Lebens am Boden liegt. Ein wenig mehr Mitgefühl und lösungsorientiertes Denken würden uns in solchen Momenten deutlich besser zu Gesicht stehen.








