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FB0249 Glasfaserverträge
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FB0249 Glasfaserverträge

Über ein interessantes Gerichtsurteil

Transkript by Google

Die verbraucherzentrale nordrhein-westfalen hat ein interessantes Gerichtsurteil erstritten, da geht es um den glasfaserausbau. Jedenfalls finde ich, dass es darum geht. Es geht um glasfaserverträge im Allgemeinen. Und das Gericht hat geurteilt, dass die mindestvertragslaufzeiten maximal zwei Jahre betragen dürfen. Dass das eine und das andere ist, dass diese Laufzeit nicht etwa dann beginnt, wenn der Anschluss freigeschaltet wird, sondern schon quasi bei vertragsabschluss.

Jetzt? Haben wir natürlich ein bisschen das Problem. Das üblicherweise? Das ganze so abläuft, dass ein Anbieter Irgendwo einen einen Ausbau sich vorstellen kann dann ermittelt wer in diesem Gebiet denn Interesse hätte und wenn sich genügend Leute melden und sagen jawohl, ich bin bereit hier so ein Vertrag abzuschließen. Dann weiß der.

Betreiber der Provider in spe, dass sich das dort lohnt auszubauen und dann werden Verträge geschlossen und dann wird ausgebaut so Das heißt? Für die Dauer dieses ausbaus läuft dann im Prinzip nach diesem Urteil bereits die mindestvertragslaufzeit. Und? Da dieser Ausbau. Keine Ahnung wo so das Mittel liegt oder wo so das Maximum liegt aber Zwei Jahre kann der dauern.

Der kann auch länger als zwei Jahre dauern aus sicherer Quelle. Kann ich sagen, also zwei Jahre kommt durchaus öfter mal vor und Ja das heißt halt im Endeffekt, dass das Leute die ein glasfaseranschluss Bestellen? Den also direkt kündigen können wenn das mit dem Einblasen durch ist und sie ihren Anschluss haben.

Ja das heißt sie haben dann im Prinzip? Komplett ohne Mindestlaufzeit so ein Anschluss geschenkt bekommen, was schön für den Kunden ist. Aber ehrlich gesagt. Also man muss ja nur nicht BWL studiert haben um zu sehen, dass ich das in irgendeiner Stelle nicht so richtig rechnen kann. Das da kommt erschweren noch hinzu.

Das ist ja riesengroße förderprogramme gibt staatliche förderprogramme Die diese anschließerei erstmal großzügig bezuschussen und selbst mit dieser Förderung und der Kalkulation, dass der Kunde dann wenigstens zwei Jahre bei einem bleibt. Selbst wenn man das alles berücksichtigt. Rechnet sich das mal gerade so? So wenn das dann auch noch zwei Jahre dauert und Inflation hin und her.

Also kann gut sein, dass ich das inklusive dieser zwei Jahre vertragslaufzeiten Vielleicht noch nicht mal wirklich rechnet, sondern man da ein bisschen. Auch Lehrgeld Zahl seitens derjenigen, die das sind bauen. Also ist auf jeden Fall alles nicht besonders attraktiv für diejenigen, die ausbauen ohne hin nicht gleichzeitig bitte er nötig, dass es passiert und jetzt kommt so ein Urteil und macht es irgendwie.

Zumindest aus Provider Perspektive. Eben noch zusätzlich. Ja ich sag mal extrem unattraktiv unter Umständen. Klar, man kann jetzt auch das positiv sehen und sagen. Naja Haben Sie einen Anreiz sich ein bisschen zu beeilen, das aber auch nicht ganz so einfach, also abgesehen davon dass der Selbst wenn man schnell ist der Aufwand ist eben ist ein gewisser Aufwand.

Man muss in jedes Haus rein. Man muss da man muss da durch die Wand. Dann muss eine Leitung durch die straßen gelegt werden. Das dauert schon mindestens ein paar Tage. Und wenn man jetzt einen ganzen Ort versorgt, dann dann sind die nun mal ein paar Wochen damit in Gang.

Das würde alles von dieser vertragslaufzeit abgehen. Wenn es im Idealfall ein paar Wochen sind, dann sind es in der Realität eben mindestens ein paar Monate. Ich glaube schneller ist es kaum zu machen. Ja und dann müsste man sich irgendwie darauf verständigen, dass man den vertragsabschluss irgendwie erst zum späteren Zeitpunkt im Laufe dieses Prozesses macht.

Aber was ist wenn der Kunde dann wieder abspringt? Dann rechnet sich das alles eben auf andere Weise wieder nicht. Ziemlich schwieriges Urteil! Von dem ich auch nicht glaube, dass man da jetzt so rein rechtlich mal eben kurz einen Workaround finden wird. Man wird nicht einfach das Vertragsrecht An der Stelle so einfach anpassen können, glaube ich jedenfalls weil Naja, solche ministriegelung für diese mindestvertragslaufzeiten die geltendenummer für alle anderen Verträge auch, also müsste man wenn hier schon eine super spezialregelung finden und keine Ahnung ob das realistisch ist oder auch nur gewünscht.

Oder ob es aus anderen Gründen nicht passiert? Das ist natürlich auch immer möglich. Alles in allem ist es irgendwie so ein bisschen so ein so ein. So richtiges damokles-schwert über dem Laufenden glasfaserausbau in dieser Republik.